Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2025
1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Hirsch Consulting e.K., Löwenzahnweg 3b, 26939 Großenmeer, eingetragen im Handelsregister Oldenburg unter der Registernummer HRA 208953 (nachfolgend „Dienstleister“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“) über Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Finanzmanagement, CFO-Services, Controlling, Reporting und strategische Finanzplanung. 1.2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 1.3. Abweichungen, Ergänzungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. 2. Leistungsgegenstand 2.1. Der Dienstleister erbringt Beratungs- und Interimsmanagementleistungen im Finanzbereich, insbesondere: Externes CFO-Mandat (temporär oder laufend), Erstellung und Optimierung von Finanzprozessen, Liquiditäts-, Budget- und Forecastplanung, Controlling, KPI- und Reporting-Systeme, Unterstützung bei Finanzierungsrunden, Investor Relations und Bankgesprächen. 2.2. Der genaue Leistungsumfang wird in einem individuellen Vertrag, Projektauftrag oder Angebot festgelegt. 2.3. Der Dienstleister schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Praxis. 3. Vertragsschluss 3.1. Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich. 3.2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Dienstleisters annimmt oder eine schriftliche Beauftragung bestätigt wird. 3.3. Mündliche Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. 4. Vergütung und Zahlungsbedingungen 4.1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Projektauftrag. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 4.2. Monatliche Retainer sind jeweils zu Beginn des Leistungsmonats im Voraus zur Zahlung fällig. 4.3. Eine einmalige Set-up Fee wird mit Vertragsschluss fällig und ist sofort zahlbar. 4.4. Projektpakete (Einmalprojekte) werden mit Vertragsschluss fällig und sind sofort zahlbar. 4.5. Der Dienstleister beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Zahlungseingang der fälligen Beträge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 4.6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Der Dienstleister ist berechtigt, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten. 4.7. Spesen, Reisekosten und sonstige Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern nicht pauschal vereinbart. 5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 5.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Dienstleister sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stehen. 5.2. Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner und sorgt für eine klare Kommunikationsstruktur. 5.3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen und Termine angemessen. Mehraufwände können gesondert berechnet werden. 6. Haftung 6.1. Der Dienstleister haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 6.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 6.3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 6.4. Die Haftung ist – außer bei Vorsatz – summenmäßig auf die Höhe der vereinbarten Jahresvergütung, maximal jedoch 300.000 €, begrenzt. 6.5. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung. 7. Vertraulichkeit & Datenschutz 7.1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden. 7.2. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort. 7.3. Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und ggf. einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV). 8. Nutzungsrechte & Arbeitsergebnisse 8.1. Arbeitsergebnisse, Analysen, Berichte und Modelle bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters. 8.2. Nach Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke. 8.3. Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwertung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters gestattet. 9. Vertragslaufzeit & Kündigung 9.1. Es wird zwischen Laufzeitverträgen (Mandate) und Projektpaketen (Einmalleistungen) unterschieden. a) Laufzeitverträge: 9.2. Die Vertragslaufzeit beträgt je nach individueller Vereinbarung 6, 12 oder 24 Monate. Die jeweilige Vertragslaufzeit wird im individuellen Vertrag oder Angebot verbindlich festgelegt. 9.3. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. 9.4. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen. 9.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung in erheblichem Maße gegen vertragliche Pflichten verstößt oder die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. 9.6. Kündigungen aus wichtigem Grund bedürfen der Schriftform. b) Projektpakete: 9.7. Projektpakete sind zeitlich befristete Einmalleistungen ohne feste Vertragslaufzeit. Sie enden automatisch mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. 9.8. Eine ordentliche Kündigung nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen. 9.9. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 9.10. Sollten Projektpakete vom Auftraggeber nach Vertragsschluss einseitig storniert werden, bleibt der Dienstleister berechtigt, bereits entstandene Aufwendungen sowie vertraglich vereinbarte Stornopauschalen oder anteilige Vergütung geltend zu machen. 10. Höhere Gewalt 10.1. Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich Streik, Pandemien, Krieg, behördlicher Anordnungen oder Ausfälle von IT-Infrastrukturen, entbinden die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. 10.2. Beide Parteien werden sich in einem solchen Fall unverzüglich abstimmen, um die Auswirkungen zu minimieren. 11. Schlussbestimmungen 11.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 11.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Großenmeer, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. 11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung zu ersetzen. 11.4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. ✅ Impressum / Anbieterkennzeichnung: Hirsch Consulting e.K. Löwenzahnweg 3b 26939 Großenmeer Handelsregister: Oldenburg Registernummer: HRA 208953